Zwangsversteigerung / Teilungsversteigerung

Zwangsversteigerung ist die Durchsetzung eines Anspruchs mit staatlichen Machtmitteln, indem der Gläubiger einer Geldforderung die Möglichkeit hat, wegen dieser in das unbewegliche Vermögen des Schuldners zu vollstrecken, um so seinen Anspruch zu befriedigen. Eine besondere Form der Zwangsversteigerung ist die Teilungsversteigerung gem. § 180 ZVG zur Aufhebung einer Gemeinschaft.

 

Zum unbeweglichen Vermögen gehören Grundstücke sowie deren Aufbauten, Wohnungseigentum, Teileigentum und grundstücksgleiche Rechte wie das Erbbaurecht.

 

Die Zwangsversteigerung führt – im Unterschied zur Zwangsverwaltung, die auf den Ertrag eines Grundstücks zielt – zu einer Verwertung der Substanz.

 

Chancen und Risiken der Zwangsversteigerung als Antragsteller, als Schuldner oder als Bietinteressent richtig einzuschätzen heißt, sich im Vorfeld eingehend mit dem Thema zu beschäftigen. Denn auch bei der Versteigerung gilt: Derjenige, der am besten vorbereitet ist, macht die wenigsten Fehler und erhöht seine Chancen, das was er möchte auch zu erreichen.

 

Um ein Verfahren der Zwangsversteigerung vorzubereiten und zu begleiten, steht Ihnen als Ansprechpartner Herr Rechtsanwalt Renger zur Verfügung.