Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht hat zum Ziel, zwischen den Unternehmen für einen fairen und gerechten Wettbewerb zu sorgen. Kein Unternehmer soll sich durch unlautere Maßnahmen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Mitbewerbern verschaffen können.
Hierzu hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von rechtlichen Regelungen erlassen. Zentrale Regelung ist dabei das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Das Wettbewerbsrecht ermöglicht es den Wettbewerbern, gegenseitige Kontrolle walten zu lassen. Soweit ein Unternehmer feststellt, dass ein anderes Unternehmen wettbewerbswidrige Handlungen vornimmt und sich dadurch einen Marktvorteil zu verschaffen versucht, besteht das Recht, das unlauter handelnde Unternehmen wegen dieses wettbewerbswidrigen Verhaltens abzumahnen.
Diese Abmahnung geht dabei regelmäßig mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, der Forderung nach sofortigem Unterlassen der wettbewerbswidrigen Handlung sowie Übernahme der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten einher.
Zu verzeichnen ist, dass insbesondere Unternehmen, welche ihre geschäftlichen Aktivitäten über das Internet abwickeln, einer verstärkten Kontrolle durch konkurrierende Unternehmen unterliegen. Nicht immer sind die Abmahnungen berechtigt.
Zudem ist vermehrt festzustellen, dass Abmahnungen nicht immer primär von dem Ziel getragen werden, den Empfänger mit dieser wieder zu marktgerechtem Verhalten anzuleiten. Nicht selten stehen finanzielle Eigeninteressen oder Interessen Dritter hinter den Abmahnungen.
Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten ist es hiernach in jedem Fall angezeigt, den Verstoß durch einen sachkundigen Rechtsanwalt substanziell überprüfen zu lassen. Keinesfalls sollten die den Abmahnungen regelmäßig beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärungen ohne vorherige rechtliche Prüfung unterzeichnet werden. Hierbei ist es möglich, dass Sie sich in einem weitaus größeren Rahmen zur Unterlassung verpflichten, als dies von Ihnen verlangt werden kann.
Auch sind die den Abmahnschreiben beigefügten Kostenrechnungen der Rechtsanwälte der Höhe nach auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Andererseits sollten Sie es auch nicht hinnehmen, wenn ein Mitbewerber durch unlautere Maßnahmen versucht, den Markt zu seinen Gunsten zu manipulieren. Hier sollten Sie prüfen lassen, mit welchen Maßnahmen der Mitbewerber wieder dazu angehalten werden kann, sich marktkonform zu verhalten.
Gern stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zum Wettbewerbsrecht zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns hierzu gern über unser Kontaktformular oder vereinbaren Sie direkt einen Termin über unser Büro. Ihr Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Poser.