Sozialrecht

Das Sozialrecht dient der Absicherung und Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums jedes Einzelnen durch Gewährung von öffentlichen Sozialleistungen und ist überwiegend in den 12 Sozialgesetzbüchern geregelt.

 

Im Falle der Arbeitslosigkeit werden die Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II (bekannt als Hartz IV) durch das SGB II und SGB III geregelt. Unter Umständen werden Anträge aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt oder es kommt zur Verhängung von Sperrzeiten. Im Laufe des Leistungsbezuges werden auch häufig Leistungen wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen des Leistungsbeziehers gekürzt bzw. Erstattungen gefordert. Meist kann dann nur ein Anwalt bei dem Vorgehen gegen die Bescheide helfen.

 

Zum Sozialversicherungsrecht gehören die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die Unfallversicherung und die Pflegeversicherung. Hier kommt es häufig zu Streitigkeiten, welche Leistungen von den Versicherungen zu gewähren sind. In den komplexen gesetzlichen Regelungen findet sich ein Betroffener oft nur mit Hilfe eines Anwaltes zurecht.

 

Für Familien mit Kindern ist das Kindergeld, Hilfe bei der Kindererziehung und das zur Verfügung stellen von Kindertagesstätten von besonderer Bedeutung. Mit dem seit 2013 eingeräumten Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz für Kinder unter 3 Jahren stellt sich die Frage, wie zu verfahren ist, wenn tatsächlich kein Kindertagesstättenplatz verfügbar ist.

 

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