OWi- und Strafrecht
Im Rechtsstaat gibt es nicht nur viele Gesetze, die das Verhalten der Menschen untereinander positiv regeln. Daneben stellt der Gesetzgeber durch das Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht sicher, dass Verstöße gegen die Gesetze geahndet werden.
Das Strafrecht umfasst alle Rechtsnormen, durch welche bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe als Rechtsfolge verknüpft sind. Es wird unterteilt in Straftaten gegen Vermögenswerte wie Sachbeschädigung, Diebstahl, Raub oder Betrug und in Straftaten gegen Persönlichkeitswerte wie z. B. Körperverletzung, Beleidigung, Freiheitsberaubung, Nötigung oder Totschlag.
Insbesondere nach Verkehrsunfällen werden von der Polizei Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen (§ 3 StVO) oder Vorfahrtsverletzungen (§8 StVO), eingeleitet. Das Ordnungsamt kann dann ggf. einen Bußgeldbescheid erlassen.
Innerhalb des Ermittlungsverfahrens erhält auch der Betroffene oder Beschuldigte die Möglichkeit sich zu äußern. Dabei werden häufig Fehler gemacht, die sich später nur schwer korrigieren lassen. Deshalb sollten sich Betroffene möglichst bereits bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder der Ordnungsbehörde durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Wir vertreten dabei den Beschuldigten/Betroffenen bzw. Angeklagten von der Einleitung des polizeilichen Ermittlungsverfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Gerichtes oder dem Abschluss des Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
In einem Strafverfahren befinden sich aber nicht nur Täter in einer Ausnahmesituation, sondern auch Opfer. Hier bedarf es einer genauen Prüfung, welche Anträge der Verletzte stellen bzw. welche Verfahren er betreiben kann. Insbesondere kommen hierbei in Betracht:
- Strafantrag / Strafanzeige
- Privatklageverfahren
- Nebenklageverfahren
- Adhäsionsverfahren.
Wir stehen Ihnen bei der Entscheidung zur Einleitung eines der vorgenannten Verfahren und als Beistand in diesem Verfahren gern zur Verfügung.
Unabhängig davon, ob Sie Opfer einer Straftat sind oder ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft, kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich über unser Kontaktformular.
Sollten Sie Fragen auf diesem Rechtsgebiet haben, dann kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder vereinbaren direkt einen Termin mit unserem Büro. Ihre Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Renger.