IT-Recht

Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT). Dieses noch recht junge Rechtsgebiet hat sich aus dem EDV-Recht, Computerrecht und dem Multimediarecht entwickelt.

 

Gegenstand des IT-Rechts sind insbesondere:

  • die Gestaltung von IT-Verträgen und dazugehörigen AGB's ( z. B. Softwarekaufverträge, Softwarelizenzverträge oder IT-Projektverträge)
  • das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen
  • das Urheberrecht, Markenrecht, Domainrecht
  • das Telekommunikationsrecht und
  • das Recht der Öffentlichen Vergabe von IT-Leistungen.

Darüber hinaus nimmt das Datenschutzrecht einen immer breiteren Raum ein. Seit der Entwicklung der Digitaltechnik sind Datenerhebung, Datennutzung, Datenspeicherung, Datenweitergabe und Datenanalyse um ein Vielfaches einfacher geworden. Vor allem die technischen Entwicklungen wie Internet, E-Mail, Mobiltelefonie, Videoüberwachung und elektronischer Zahlungsverkehr schaffen neue und massenhafte Möglichkeiten zur Datenerfassung und -verwendung. Das Datenschutzrecht dient hier als Regulativ zum Schutz der Interessen des Einzelnen vor übermäßiger Verarbeitung seiner persönlichen Daten.

 

Wegen der Vielzahl berührter Teilrechtsgebiete ist in Fragen des IT-Rechts eine rechtliche Beratung durch einen hierauf spezialisierten Rechtsanwalt angezeigt, der Ihnen kompetent und praxisnah mit seinem rechtlichen Rat zur Seite steht.

 

Sollten Sie auf diesem Rechtsgebiet Fragen haben, so kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder vereinbaren Sie direkt einen Termin mit unserem Büro. Wir werden dann gemeinsam die für Sie optimale Lösung auf Ihre Fragen und Probleme finden. Ihr Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Poser (Fachanwalt für IT-Recht).