Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden. Es bietet den Unternehmen eine große Auswahl möglicher Rechtsformen, um sich entsprechend der eigenen Bedürfnisse zu organisieren und am Markt zu präsentieren.

 

Die einzelnen Geschäftsformen, welche dem Gesellschaftsrecht unterfallen, lassen sich in zwei Gruppen einteilen:

  • Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG)
  • Körperschaften (e. V., GmbH, AG, eG)

Primäre Streitpunkte können hierbei sein:

  • wirksame Gründung (Gesellschaftsvertrag, Satzung)
  • Leistung von Einlagen
  • Rechtsfähigkeit
  • Haftung der Gesellschaft
  • persönliche Haftung der Gesellschafter bzw. Mitglieder
  • Vertretungsbefugnisse
  • Übertragung von Familienunternehmen

Sollten Sie mit rechtlichen Problemen in diesem Bereich konfrontiert sein und Rechtsrat benötigen, dann kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder vereinbaren Sie direkt einen Termin über unser Büro. Ihr Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Poser.