Erbrecht
Das Erbrecht ist eine sensible Thematik, mit welcher man sich zwangsläufig im Leben auseinandersetzen muss. Es umfasst zum einen das Recht, Vermögensverfügungen für den Fall des eigenen Todes zu regeln und andererseits Begünstigter solcher Verfügungen von Todes wegen zu werden.
Um alle notwendigen Vorsorgemaßnahmen für den Todesfall getroffen zu haben, genügt es in den meisten Fällen nicht, nur ein Testament oder einen Erbvertrag zu errichten. Auch an eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sollte gedacht werden.
Mit Eintritt des Erbfalls kann sich für den oder die Erben in folgenden Angelegenheiten Beratungsbedarf ergeben:
Erstellung des Erbscheins
Ausschlagung der Erbschaft
Auskunftsverlangen gegen Erbschaftsbesitzer
Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen im Falle der Enterbung
Übertragung von Lebensversicherungen
Grundbuchberichtigung
Nachlassverwaltung
Ihr zuständiger Ansprechpartner auf diesem Rechtsgebiet ist Herr Rechtsanwalt Renger, welcher darüber hinaus auch als Testamentsvollstrecker tätig. Als solcher führt er die letztwillige Verfügung des Erblassers aus und bringt den Nachlass zur Auseinandersetzung.