Zwangsverwaltung

Herr Rechtsanwalt Poser wird von mehreren Vollstreckungsgerichten regelmäßig als Zwangsverwalter bestellt.

Die Zwangsverwaltung ist ein Vollstreckungsverfahren, welches den Vorschriften der Zivilprozessordnung und dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung unterliegt.

Durch die Zwangsverwaltung wird versucht, die Gläubiger durch die werterhaltende Bewirtschaftung des Zwangsverwaltungsobjektes zu befriedigen, z. B. durch die Mieteinnahmen eines Wohnhauses oder einer fremdgenutzten Eigentumswohnung. Diese Einnahmen werden nach Abzug der Bewirtschaftungskosten auf die Gläubiger verteilt.

Im Gegensatz zur Zwangsverwaltung begehrt der Gläubiger bei der Zwangsversteigerung die Befriedigung seiner Ansprüche aus der Verwertung der Immobilie.

Ist auch für Sie die Zwangsverwaltung von Interesse, sei es als Gläubiger oder Schuldner, dann kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns. Ihre Ansprechpartner sind Herr Rechtsanwalt Poser und Frau Rich.